Zwangsvollstreckungsrecht

ZWANGSVOLLSTRECKUNGSRECHT

Wir vertreten Sie im Rahmen des Zwangsvollstreckungsrechts bei der Beitreibung und Realisierung von Forderungen sowie der Verwertung von Grundschulden, Zwangssicherungshypotheken sowie der Vollstreckung von Urteilen, die auf die Vornahme konkreter Handlungen durch den Schuldner gerichtet sind.

Im Rahmen der Zwangsvollstreckung von Forderungen versuchen wir, bei etwaig vorhandenen Vermögensgegenständen des Schuldners eine Vollstreckung in der Weise vorzunehmen, dass die Vollstreckung zeitnah und möglichst kostengünstig für den Gläubiger ausgeführt wird.

Informationen zu unseren Tätigkeiten im Bereich von Zwangsversteigerungsverfahren finden Sie unter dem Stichwort Zwangsversteigerungsrecht.

Im Bereich des Zwangsvollstreckungsrechts werden Sie in unserer Kanzlei von Herrn Rechtsanwalt Markus Manger (Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht, Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht) und Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Schandl vertreten.

Rechtsanwaltskanzlei HARTL ∙ MANGER und Kollegen
Agnesstraße 1 – 5 · 80801 München/Schwabing
Telefon: 0 89 / 27 77 82 – 0 · Telefax: 0 89 / 27 77 82 – 22
info@hartl-manger.de

MARKUS MANGER

Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht seit 2007
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht seit 2010
Studium, Ludwig-Maximilians-Universität München
Rechtsanwalt in München, Maxvorstadt und Schwabing
seit 1990, Partner seit 1990

Tätigkeitsschwerpunkte:
Mietrecht (Wohnraum), Gewerbliches Mietrecht,
Vertragsgestaltungen (Gewerbemietvertrag,
Pachtvertrag), Bankrecht und Kreditwesen

Weitere Interessenschwerpunkte:
Vertragsgestaltungen im Grundstücksrecht und
Immobilienrecht, Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen, Abwicklung von Grundstückskaufverträgen