Wirtschaftsrecht

WIRTSCHAFTSRECHT

Herr Rechtsanwalt Dr. Werner Hartl und Herr Rechtsanwalt Dr. Gerhard Ohneis beraten Sie in allen Fragen des Wirtschaftsprivatrechts und Wirtschaftsstrafrechts.

Das Wirtschaftsprivatrecht umfasst dabei die Regelungen zum Güter-, Waren-, Leistungs- und Dienstleistungsaustausch auf dem Markt zwischen Produzenten, Händlern und Konsumenten einerseits und Unternehmern andererseits. Die maßgeblichen Vorschriften finden sich insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz, Aktiengesetz und sowie in zahlreichen Nebengesetzen.

Im Wirtschaftsstrafrecht stehen Delikte wie Betrug gemäß §§ 263 ff. StGB, Untreue gemäß § 266 StGB, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt gemäß § 266 a StGB, Insolvenzstraftaten gemäß §§ 283 ff. StGB und Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten im Fokus unserer Kanzlei.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Werner Hartl gerne zur Verfügung.

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Werner Hartl

Anwalt und Partner