Wettbewerbsrecht

WETTBEWERBSRECHT

Die Kanzlei Hartl · Manger und Kollegen in München Schwabing berät Sie engagiert und kompetent im Wettbewerbsrecht.

Als Wettbewerbsrecht im näheren Sinne versteht man die Vorschriften, die unlautere Verhaltensweisen eines Unternehmens zum Schutz seiner Mitbewerber (Konkurrenten) und der Kunden verbieten.

§ 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) lautet:

§ 1 Zweck des Gesetzes: „Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.“

Rechtsgrundlage des Wettbewerbsrechts ist im Wesentlichen das UWG, das die wichtigsten Regelungen zur Gewährung eines freien wirtschaftlichen Wettbewerbs beinhaltet.

Rechtsanwaltskanzlei HARTL ∙ MANGER und Kollegen Logo

Rechtsanwaltskanzlei HARTL ∙ MANGER und Kollegen
Agnesstraße 1 – 5 · 80801 München / Schwabing
Telefon: 0 89 / 27 77 82 – 0 · Telefax: 0 89 / 27 77 82 – 22
info@hartl-manger.de