WEG-Recht

WEG-RECHT

Unsere Kanzlei berät und unterstützt Sie in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts (WEG-Rechts). Wir vertreten den einzelnen Wohnungseigentümer, die gesamte Wohnungseigentumsgemeinschaft und WEG-Verwalter. Damit sind uns die Sichtweisen und Interessenlagen aller typischerweise in wohnungseigentumsrechtlichen Fällen Beteiligten vertraut.

Wir beraten Sie im Vorfeld einer Wohnungseigentümerversammlung und dazu, wie ein Beschluss einer Wohnungseigentumsgemeinschaft in Ihrem Sinne herbeigeführt werden kann. Wir geben Verwaltern wertvolle Tipps dazu, wie sie sich gegen die Tücken einer Wohnungseigentümerversammlung wappnen und Fehler bei deren Leitung vermeiden können.

Auch vertreten wir Sie nach einer Versammlung unter Beachtung der zwingenden prozessualen Besonderheiten bei der gerichtlichen Anfechtung eines Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung.

Gerne übernehmen wir die Beratung des WEG-Verwalters bei der Verwaltung der Wohnungseigentumsgemeinschaft auch jenseits von Eigentümerversammlungen.

Wir beraten den einzelnen Wohnungseigentümer, die gesamte Wohnungseigentumsgemeinschaft und WEG-Verwalter bei Fragen zu Rechtsverhältnissen der Wohnungseigentümer untereinander, Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum, Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, baulichen Veränderungen am Gemeinschaftseigentum, der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen, der Verteilung von Bewirtschaftungskosten und vielem mehr.

Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts werden Sie in unserer Kanzlei gerichtlich und außergerichtlich von Herrn Rechtsanwalt Markus Manger (Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht) und Herrn Rechtsanwalt Marcel Curutchet (Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht) vertreten.

Für Rückfragen stehen Ihnen gerne Herr Rechtsanwalt Markus Manger und Herr Rechtsanwalt Marcel Curutchet zur Verfügung.

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Rechtsanwaltskanzlei HARTL ∙ MANGER und Kollegen
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Markus Manger

Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht seit 2007 Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht seit 2010

Marcel Curutchet

Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht seit 2023