Versicherungsrecht, Privates

VERSICHERUNGSRECHT
PRIVATES

Frau Rechtsanwältin Diane Bräutigam berät Sie in Angelegenheiten des privaten Versicherungsrechts.

Im Verhältnis des Versicherungsnehmers zu einzelnen Versicherungen kann es zu zahlreichen Streitigkeiten kommen. Die rechtlichen Beziehungen werden vorwiegend im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und den jeweiligen Versicherungsbedingungen geregelt.

Es ist dabei beispielsweise an die Vollkaskoversicherung bei Verkehrsunfällen zu denken. In Anbetracht des bestehenden Quotenvorrechts des Versicherungsnehmers kann selbst bei einer höheren, eigenen Mithaftungsquote oftmals ein wirtschaftlich akzeptables Ergebnis gegenüber einem Kfz- Haftpflichtversicherer herbeigeführt werden. Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen und Unfallversicherungen weigern sich die Versicherer oftmals wegen vermeintlicher Obliegenheitsverletzungen, die vertragliche Leistung zu erbringen. Bei der Hausratversicherung, Feuerversicherung, Rechtschutzversicherung und Haftpflichtversicherung treten oftmals bei Eintritt des Versicherungsfalles Regulierungsschwierigkeiten auf.

In Angelegenheiten kann Ihnen die Kanzlei Hartl ∙ Manger und Kollegen fachkundig Rat erteilen und Ihre Interessen vertreten.

Die Kanzlei Hartl ∙ Manger und Kollegen ist allerdings nicht im Sozialrecht tätig. Bei rechtlichen Streitigkeiten mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) oder auch der Berufsgenossenschaft (BG) dürfen wir Sie bitten, sich mit einem sozialrechtlich versierten Kollegen in Verbindung zu setzen.

Für Rückfragen steht Frau Rechtsanwältin Diane Bräutigam Ihnen gerne zur Verfügung.

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Diane Bräutigam

Fachanwältin für Verkehrsrecht