Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

VERKEHRSSTRAF- UND
ORDNUNGSWIDRIGKEITENRECHT

Frau Rechtsanwältin Lena Hollaender, Fachanwältin für Strafrecht, Herr Rechtsanwalt Dr. Werner Hartl und Frau Rechtsanwältin Diane Bräutigam, Fachanwältin für Verkehrsrecht, beraten Sie engagiert und kompetent in allen Angelegenheiten des Verkehrsstrafrechts und Ordnungswidrigkeitsrechts.

Im Verkehrsstrafrecht stehen Delikte, wie etwa die Trunkenheitsfahrt nach §§ 316, 315 c StGB, das unerlaubte Entfernens vom Unfallort gemäß § 142 StGB (Unfallflucht), die Nötigung gemäß § 240 StGB sowie Körperverletzungsdelikte gemäß §§ 223 ff StGB im Focus.

Spätestens von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens bis zum Abschluss des gerichtlichen Verfahrens sind wir als Ansprechpartner an Ihrer Seite. In jedem Verfahrensabschnitt eines verkehrsstrafrechtlichen Verfahrens, wie etwa der Einleitung des Ermittlungsverfahrens mit Beschuldigtenanhörung, Erlass eines Strafbefehls, Anklageerhebung und Eröffnung des gerichtliches Verfahren vertreten wir Ihre Interessen umfassend. Nachdem wir Akteneinsicht erhalten haben, welche nur Verteidiger von der Staatsanwaltschaft erhalten, besprechen wir mit Ihnen ausführlich die beste Verteidigungsstrategie. Selbst wenn der Tatvorwurf nicht entkräftet werden können sollte, besteht stets die Möglichkeit bei der Ahndung für Sie ein optimales Ergebnis herbeizuführen, etwa durch Abschluss des Ermittlungsverfahren durch eine Einstellung gegen Auflage gemäß § 153 a StPO oder beispielsweise eine Reduktion der Geldstrafe. In diesem Zusammenhang empfehlen wir, sowohl in verkehrsstrafrechtlichen Verfahren als auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren stets gegenüber den ermittelnden Behörden, wie etwa der Polizei, Verkehrspolizei oder Staatsanwaltschaft sowie den zuständigen Behörden (kommunale Verkehrsüberwachung, Kreisverwaltungsreferat, Zentrale Bußgeldstelle) grundsätzlich keine Angaben zur Sache zu machen. Sie sind hierzu nicht verpflichtet und verschlechtern gegebenenfalls die Verteidigungschancen.

Im Verkehrsordnungswidrigkeitsrecht verteidigen wir Sie bei Bußgeldverfahren wegen Messverfahren (Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstand), Rotlicht- Verstößen oder anderen Verstößen gegen das Straßenverkehrsgesetz (StVG), Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) und Fahrerlaubnisverordnung (FeV), welche insbesondere entsprechend dem Bußgeldkatalog geahndet werden (BKat). Wir beraten Sie darüber hinaus im Hinblick auf Eintragungen im Verkehrszentralregister (VZR). Wir erläutern Ihnen ausführlich die Möglichkeiten zum Punkteabbau (bspw. Aufbauseminar, verkehrspsychologische Beratung).

Schließlich sind wir Ihnen bei der Vorbereitung auf eine medizinisch- psychologische Untersuchung (MPU, „Idiotentest“) behilflich. Die Kanzlei berät seit vielen Jahren Mandanten hierzu erfolgreich. Gleich, ob die Fahrerlaubnis wegen Alkohol oder Drogen entzogen wurde, die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist mit der richtigen Vorbereitung keine unlösbare Aufgabe.

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Werner Hartl

Anwalt und Partner

Lena Hollaender

Fachanwältin für Strafrecht seit 2021

Diane Bräutigam

Fachanwältin für Verkehrsrecht