Unterhaltsrecht

UNTERHALTSRECHT

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Unterhaltsrechts.
Dabei sind wir für Sie tätig, wenn es um einen Unterhaltsanspruch geht, der auf Ehe oder Lebenspartnerschaft, Verwandtschaft oder gemeinsamer Elternschaft beruht.

Bei einer Ehescheidung setzen wir für Sie Ihren Anspruch auf Trennungsunterhalt (Unterhalt bis zur Rechtskraft der Scheidung) und nachehelichen Unterhalt (ab Rechtskraft der Scheidung) durch bzw. helfen Ihnen bei der Abwehr gegen Sie gerichteter Ansprüche.

Wir vertreten Sie auch beim Unterhalt volljähriger Kinder oder dem Kindesunterhalt für minderjährige Kinder. Dabei unterstützen wir Sie beim Mehrbedarf, dem regelmäßig wiederkehrenden Bedarf, der über den Elementarbedarf hinausgeht, z. B. für Kindergartenkosten, Privatschule oder Internat.

Ferner auch beim Sonderbedarf, einem unregelmäßigen, außerordentlich hohen Bedarf neben dem Elementarbedarf, z. B. für krankheitsbedingte Kosten, Erstausstattung eines Säuglings, Kosten Kommunion oder Konfirmation, vorübergehender Nachhilfeunterricht, Klassenfahrt, Umzugskosten.

Auch der Verfahrenskostenvorschuss ist ein eigener Unterhaltsanspruch ähnlich dem Sonderbedarf und gibt dem Bedürftigen einen Anspruch auf Erstattung der Verfahrenskosten gegen den Anspruchsgegner.

In allen Fragen des Unterhaltsrechts steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Sabine Freundorfer, Fachanwältin für Familienrecht, mit ihrem Fachwissen zur Verfügung.

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Sabine Freundorfer

Fachanwältin für Familienrecht seit 1996