Recht der Nichtehelichen Lebensgemeinschaft

RECHT DER NICHTEHELICHEN
LEBENSGEMEINSCHAFT

Wir beraten und vertreten Sie im Bereich der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der eingetragenen Lebenspartnerschaft, insbesondere bei der Erstellung eines Partnerschaftsvertrages bei Gründung und während des Bestehens der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, aber auch für den Fall der Trennung.

Dabei unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihres Unterhaltsanspruches und gegenseitiger Unterstützungsleistung, aber auch im Umgang bei gemeinsamen, in der Partnerschaft erworbenen Vermögen.

Fragen im Zusammenhang mit einer gemeinsam genutzten Wohnung, sei es die Aufnahme in eine Wohnung oder die Auseinandersetzung einer Mietwohnung oder Eigentumswohnung bearbeiten wir für Sie außergerichtlich und gerichtlich.

Wir helfen Ihnen bei Problemen mit gemeinsamen Kindern oder in der Partnerschaft lebenden Kindern, als auch bei Adoption.

Wir vertreten Sie bei der Auseinandersetzung von Vermögenswerten oder bei Haftungsinanspruchnahme gegenüber Dritten, zum Beispiel infolge einer Bürgschaft.

Wir beraten Sie auch bei erbrechtlicher Problematik und Gestaltung eines erbrechtlichen Vertrages bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Sabine Freundorfer, Fachanwältin für Familienrecht, gerne zur Verfügung.

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Sabine Freundorfer

Fachanwältin für Familienrecht seit 1996