Gewerberaummietrecht, Pachtrecht

GEWERBERAUMMIETRECHT
PACHTRECHT

Unsere Kanzlei berät Sie in allen Fragen des Mietrechts und des Pachtrechts. Wir vertreten Vermieter und Verpächter in gleicher Weise wie Mieter und Pächter. Dies hat für unsere Mandanten den wichtigen Vorteil, dass wir sowohl die Vermieter-/Verpächtersicht als auch die Mieter-/Pächtersicht kennen.

Wir beraten Sie insbesondere in allen Fragen des Pachtrechts, Gewerbemietrechts und der Wohnraummiete. Wir erstellen für Sie bei Bedarf Mietverträge oder Pachtverträge, die speziell auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und auf Ihr Miet- bzw. Pachtobjekt zugeschnitten sind.

Wir übernehmen für Sie die Beitreibung offener Mieten und offener Forderungen aus Betriebskostenabrechnungen. Wir übernehmen für Sie die ordentliche oder fristlose Kündigung von Miet- oder Pachtverträgen, sei es wegen Eigenbedarfes, Zahlungsverzuges oder sonstigen Gründen. Darüber hinaus führen wir Ihnen einen etwaig erforderlichen Räumungsprozess und beraten Sie im Übrigen in allen Streitigkeiten, die sich aus Miet- oder Pachtverträgen ergeben.

Im Bereich des Mietrechts werden Sie in unserer Kanzlei von Herrn Rechtsanwalt Markus Manger (Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht, Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht) und Herrn Rechtsanwalt Marcel Curutchet (Fachanwalt für Mietrecht und WEG- Recht) vertreten.

Rechtsanwaltskanzlei HARTL ∙ MANGER und Kollegen Logo

Rechtsanwaltskanzlei HARTL ∙ MANGER und Kollegen
Agnesstraße 1 – 5 · 80801 München / Schwabing
Telefon: 0 89 / 27 77 82 – 0 · Telefax: 0 89 / 27 77 82 – 22
info@hartl-manger.de

Markus Manger

Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht seit 2007 Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht seit 2010

Marcel Curutchet

Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht seit 2023