Haftpflicht- und Schadensersatzrecht

HAFTPFLICHT- UND
SCHADENSERSATZRECHT

Herr Rechtsanwalt Maximilian List und Frau Rechtsanwältin Diane Bräutigam beraten Sie in Angelegenheiten des Haftpflichtrechtes und Schadensersatzrechtes.

Schadensersatzansprüche wegen Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden sind Gegenstand des Haftpflichtrechts. Selbiges gilt für Ansprüche aus Gefährdungshaftung. Unter Haftpflichtrecht fallen insbesondere vertragliche und deliktische Schadensersatzansprüche aus §§ 280 Abs. 1 BGB, 823 ff. BGB sowie die Haftung aus Nebengesetzen, beispielsweise Straßenverkehrsgesetz (StVG), Herstellerhaftung für Produkte im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG). Wir vertreten Ihre Interessen gegebenenfalls in Abstimmung mit einer Haftpflichtversicherung oder einer Rechtsschutzversicherung, wenn Sie durch eine andere Person oder auch beispielsweise ein Tier (Tierhalterhaftung § 833 BGB) geschädigt worden sind. Es wird mit Ihnen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung besprochen, ob Ansprüche unter Berücksichtigung der Sach- und Rechtslage durchgesetzt werden können.

Nach einer ausführlichen Beratung übernehmen wir dann gegebenenfalls die Vertretung gegenüber Dritten bzw. Versicherungsgesellschaften. Es ist dabei stets das Ziel der Kanzlei Hartl ∙ Manger und Kollegen die materiellen (beispielsweise: Sachschaden, Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Abschleppkosten, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden, Rückstufungsschaden) und immateriellen (Personenschaden, HWS-Verletzungen, Schock, Schmerzensgeld, etc.). Schadensersatzsprüche zeitnah durchzusetzen. Die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung eines Schadensersatzanspruchs erfolgt dabei stets in Abstimmung mit einer etwaigen Rechtsschutzversicherung. Die Rechtsanwaltskosten sind allerdings auch Bestandteil des Schadensersatzanspruchs, so dass der Schädiger diese zu ersetzen hat, wenn die Haftung des Unfallgegners dem Grunde nach unstreitig ist. Eine Rechtsschutzversicherung muss deshalb oftmals nicht in Anspruch genommen werden. Wir weisen außerdem darauf hin, dass bei einer bestehenden Haftpflichtversicherung die Abwehr von unberechtigten Schadensersatzansprüchen durch die Haftpflichtversicherung erfolgt.

Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Maximilian List und Frau Rechtsanwältin Diane Bräutigam jederzeit gerne zur Verfügung.

Rechtsanwaltskanzlei HARTL ∙ MANGER und Kollegen
Agnesstraße 1 – 5 · 80801 München/Schwabing
Telefon: 0 89 / 27 77 82 – 0 · Telefax: 0 89 / 27 77 82 – 22
info@hartl-manger.de

MAXIMILIAN LIST

Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1995
Studium, Ludwig-Maximilians-Universität München
Rechtsanwalt in München, Schwabing, seit 1984
Eintritt in die Kanzlei 1990
Autor des Fachbuches „Arbeitsrecht
für die Autohaus-Praxis“
Diverse Beiträge im „Autohaus“ und „Bayernsport“

Tätigkeitsschwerpunkte:
Arbeitsrecht (Individualarbeitsrecht,
Betriebsverfassungsrecht, Kündigungsschutz),
Wirtschaftsrecht, Verkehrsrecht

Weitere Interessenschwerpunkte:
Vereinsrecht, Gesellschaftsrecht

DIANE BRÄUTIGAM

Fachanwältin für Verkehrsrecht
Studium, Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Rechtsanwältin in München seit 2016
Eintritt in die Kanzlei 2017

Tätigkeitsschwerpunkte:
Verkehrsrecht (Verkehrszivilrecht, Verkehrsstraf-
und Ordnungswidrigkeitenrecht, Versicherungsrecht),
Haftpflicht- und Schadenersatzrecht, Vertragsrecht,
Bankrecht und Kreditwesen

Weitere Interessenschwerpunkte:
Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht,
insb. öffentliches Baurecht