Familienrecht

FAMILIENRECHT

Wir beraten und vertreten Sie fachkundig und mit jahrelanger Erfahrung in allen Fragen des Familienrechts.

Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung Ihres Ehevertrages auch unter Einbeziehung des Erbrechts. Wir erarbeiten eine individuelle Lösung z. B. der Zugewinngemeinschaft, modifizierten Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft.

Als Fachanwältin für Familienrecht ist Frau Rechtsanwältin Sabine Freundorfer spezialisiert auf alle anstehenden Fragen in Bezug auf eine Trennung und Scheidung. Sie erarbeitet für Sie ein Konzept, um Ihre Ansprüche durchzusetzen, wobei sie dabei auch mit Ihnen das taktisch richtige Vorgehen bespricht und was Sie beachten müssen, bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder bei der Abwehr gegen Sie geltend gemachter Ansprüche. Selbstverständlich entwirft sie für Sie eine individuell auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtete  Trennungs- und/oder Scheidungsvereinbarung.

Wir vertreten Sie außergerichtlich oder gerichtlich in allen Fragen des Familienrechts insbesondere des Unterhalts (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt); der Vermögensauseinandersetzung; der Regelung des Zugewinns; der Auseinandersetzung der gemeinsamen Immobilie oder der Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft und des Versorgungsausgleiches. Wir unterstützen Sie bei der Regelung der Ehewohnung, der Auseinandersetzung des Hausrates, bei Fragen der elterlichen Sorge, des Aufenthaltsbestimmungsrechtes und des Umgangsrechtes und der Umgangspflicht, sowie der Herausgabe Ihres Kindes.

Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Sabine Freundorfer, Fachanwältin für Familienrecht, gerne zur Verfügung.

Rechtsanwaltskanzlei HARTL ∙ MANGER und Kollegen Logo

Rechtsanwaltskanzlei HARTL ∙ MANGER und Kollegen
Agnesstraße 1 – 5 · 80801 München / Schwabing
Telefon: 0 89 / 27 77 82 – 0 · Telefax: 0 89 / 27 77 82 – 22
info@hartl-manger.de

Sabine Freundorfer

Fachanwältin für Familienrecht seit 1996