Verkehrsrecht

VERKEHRSRECHT

Frau Rechtsanwältin Lena Hollaender und Frau Rechtsanwältin Diane Bräutigam, beraten Sie in allen Fragen des Verkehrszivilrechts. Die Kanzlei Hartl · Manger und Kollegen berät und vertritt Beteiligte an einem Verkehrsunfall sowohl bei der Durchsetzung des eigenen materiellen (bspw.: Sachschaden, Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Abschleppkosten, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden, Rückstufungsschaden) und immateriellen (Personenschaden, HWS- Verletzungen, Schock, Schmerzensgeld) Schadensersatzanspruchs als auch Kfz-Haftpflichtversicherungen/Haftpflichtversicherungen bei der Abwehr eines unberechtigt erhobenen Anspruchs. Wir sind der richtige Ansprechpartner bei allen Fragen im Zusammen mit einem Verkehrsunfall, gleich, ob Sie als Kfz-Halter, Fahrer eines Pkws, Fahrradfahrer oder Fußgänger beteiligt sind. Die gerichtliche Durchsetzung eines Schadensersatzanspruchs – insbesondere auch unter Berücksichtigung des Quotenvorrechts – erfolgt dabei stets in Abstimmung mit einer etwaigen Verkehrsrechtschutzversicherung. Die Rechtsanwaltskosten sind auch Bestandteil des Schadensersatzanspruchs, sodass der Schädiger diese zu ersetzen hat, wenn die Haftung des Unfallgegners dem Grunde nach unstreitig ist. Eine Rechtschutzversicherung muss deshalb oftmals nicht in Anspruch genommen werden. Bei der Regulierung eines Verkehrsunfalls wahren wir Ihre Interessen auch gegenüber Leasinggesellschaften und einer Vollkasko- Versicherung sowie Teilkasko- Versicherung. In einem etwaigen Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren beraten und vertreten wir Sie ebenfalls umfassend. Sie haben damit einen Ansprechpartner in allen Verkehrsangelegenheiten.

Die Kanzlei berät und vertritt Sie zusätzlich bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Autokauf und dessen Finanzierung oder bei Problemen mit der Reparatur. Ihre Interessen werden gegenüber Autohändlern, Herstellern und natürlichen Personen gewahrt. Bei der Gestaltung und Abwicklung eines PKW Kaufs oder Verkaufs sind wir beratend tätig. Ansprüche aus Sachmangel/ Gewährsleistung/ Garantie werden außergerichtlich und gerichtlich geltend gemacht. Bei Streitigkeiten mit dem Leasinggeber/ Leasinggesellschaft oder finanzierenden Banken sind wir außerdem behilflich.

Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Rechtsanwältin Lena Hollaender, Fachanwältin für Strafrecht, oder Frau Rechtsanwältin Diane Bräutigam, Fachanwältin für Verkehrsrecht, jederzeit gerne zur Verfügung.

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Lena Hollaender

Fachanwältin für Strafrecht seit 2021

Diane Bräutigam

Fachanwältin für Verkehrsrecht