Erbrecht

ERBRECHT

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen vor und nach dem Erbfall. 

Vor dem Erbfall unterstützen wir Sie bei Ihrer Nachlassplanung, insbesondere der Erstellung von Testamenten, wie zum Beispiel der Errichtung eines persönlichen oder gemeinschaftlichen Testamentes oder eines Ehegattenerbvertrages. Wir gestalten eine individuelle Lösung für Ihre letztwillige Verfügung z. B.  durch Erbeinsetzung, Vor- und Nacherbschaft, Ersatzerbe, Testamentsvollstreckung und Vermächtnis unter Berücksichtigung sämtlicher steuerlicher Aspekte und Ihrer familienrechtlichen Situation. 

Wir unterstützen Sie auch bei der Gestaltung einer Patienten- und Vorsorgevollmacht. 

Nach dem Erbfall vertreten wir Sie bei der Abwicklung des Nachlasses, der Beantragung eines Erbscheins, der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und bei Fragen der Testamentsvollstreckung. 

Auch  setzen wir Ihren Anspruch auf Pflichtteil und / oder Pflichtteilsergänzung durch und beraten Sie bei Fragen der Erbenhaftung. 

Für Rückfragen steht Ihnen die Rechtsanwälte Herr Dr. Werner Hartl sowie Herr Jörg Behrend, Steuerberater, gerne zur Verfügung.

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Werner Hartl

Anwalt und Partner

Jörg Behrend

Rechtsanwalt und Steuerberater